Corona-FAQs
Der Regionalmusikverband hat zur aktuellen Vorordnung einige Fragestellungen zusammengetragen und hofft mit dieser Übersicht ein besseres Verständnis über die derzeit geltenden Regelungen zu geben. Diese Fragen werden laufend und nach jeder neuen Verordnung aktualisiert. (Stand: 04.09.2021)
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Verordnung gilt derzeit für Niedersachsen?
Die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 04.03.2022 (Gültigkeit bis zum 19.03.2022) findet sich unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
2. Welche Warnstufe gilt jetzt?
Das Land Niedersachsen hat das Warnstufen-System aufgehoben.
3. Was bedeutet 3G und 2G+?
Mit der 3G-Regel soll der Zugang zu Großveranstaltungen geregelt werden. Es dürfen Personen an Veranstaltungen teilnehmen, die entweder Getestet, Genesen oder Geimpft sind.
Neu hinzugekommen ist die Booster-Impfung. Hierunter versteht man den Zugang 2G+.
4. Was gilt jetzt für Veranstaltungen bis 50 Personen?
- Maskenpflicht:
-
- eine Maskenpflicht ist nicht mehr vorgesehen
- Abstandsgebot:
- Es ist kein Abstandgebot mehr vorgesehen.
- Hygienekonzept:
- Für Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer ist kein Hygienekonzept erforderlich.
- Kontaktnachverfolgung:
- erfolgt auf freiwilliger Basis über die Corona-Warn-App (QR-Code) des Bundes
5. Was gilt für Veranstaltungen ab 50 Personen?
- Zutrittsbeschränkungen:
- Im Innen- und Außenbereich auf 2G beschränkt
- Maskenpflicht:
- Die FFP2-Maskenpflicht ist bis zum Sitzplatzt zu tragen.
- Abstandsgebot:
- Das Abstandsgebot kann bei sitzendem Publikum durch die sogenannte Schachbettbelegung unterschritten werden.
- Auf das Abstandsgebot kann verzichtet werden, wenn nach der Art der Veranstaltung eine verbale Interaktion und Kommunikation nicht zu erwarten ist. Die FFP2-Maske ist im Innenbereich dann allerdings auch im Sitzen zu tragen.
- Sofern der Einlass freiwillig auf 2G+ beschränkt wird, sind ebenfalls keine Abstandsmaßnahmen erforderlich. Im Sitzen entfällt dann die Maskenpflicht.
- Hygienekonzept:
-
-
- Für Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer ist ein Hygienekonzept erforderlich.
-
- Kontaktnachverfolgung:
-
- erfolgt auf freiwilliger Basis über die Corona-Warn-App (QR-Code) des Bundes
6. Darf die Ausbildung der Musikerinnen und Musiker indoor durchgeführt werden?
Ja, der Einzelunterricht und der Kleingruppenunterricht darf durchgeführt werden.
7. Wie lange gilt die Verordnung?
Die Verordnung vom 04.03.2022 läuft am 19.03.2022 aus.